Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer
Ausbildungsfahrlehrer:innen müssen alle vier Jahre an einer speziellen Fortbildung über die Ausbildung von Fahrlehreranwärtern teilnehmen.
Inhalte der Fortbildung sind u.a.:
Erfahrungsaustausch
Weiterentwicklung des Fahrlehrerrechts
Verfahren und Methoden zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts
Verfahren und Methoden zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung der Qualitätskriterien guter
Ausbildung
Verfahren und Methoden zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung des beruflichen Erlebens und Verhaltens
Verfahren und Methoden zur Rückmeldung und Beratung