Einweisung AFL
Wer Fahrlehreranwärterinnen und -anwärter im Lehrpraktikum in einer Ausbildungsfahrschule betreuen und damit auch den eigenen beruflichen Nachwuchs heranziehen möchte, bedarf der "Ausbildungsfahrlehrerlaubnis" nach § 16 Fahrlehrergesetz.
Voraussetzungen
Voraussetzungen der Erteilung sind:
- Der mindestens dreijährige Besitz der der Fahrlehrerlaubnisklasse BE
- Die erfolgreiche Teilnahme an einem fünftägigen Einweisungsseminar innerhalb der letzten zwei Jahre