Allgemeine Fortbildung (§ 53 Abs. 1 FahrlG)
Als Fahrlehrer musst Du im Überwachungszeitraum min. 3 zusammenhängende oder 4 Tage eine "allgemeine" Fortbildung absolvieren.
Du kannst bei uns auch einzelne Tage buchen.

Hier sind die Inhalte und Dozentennamen der einzelnen Tage:

Tag 1:
Am Tag 1 geht es um die allg. Entwicklungen der Fahrschulausbildung (OFSA II) und aktivierende Ideen für den theoretischen Fahrschulunterricht. Dozent dieses Tages ist Wolfgang Fremgen, Pädagoge und Fahrlehrer.

Tag 2:
Inhalte von Tag 2 unserer Fortbildung ist der Drogenkonsum und das diesbezügliche Fahrerlaubnisrecht. Als Dozenten konnten wir unter anderem gewinnen einen Polizeibeamten und unseren Rechtsanwalt Michael Flaig.

Tag 3:
Am 3. Fortbildungstag geht es um die Nutzung der E-Mobilität in Fahrschulen. Dozent ist unser Ingenieur Florian Schlagmüller.
Titel
Termin
Preis (ggf. siehe Anmeldung)
Allgemeine Fortbildung (§ 53 Abs. 1 FahrlG)
23.03. - 25.03.2026
Allgemeine Fortbildung (§ 53 Abs. 1 FahrlG)
28.09. - 30.09.2026