Kombifortbildung Fahrlehrer + Ausbildung
Bist Du Fahrlehrer und gleichzeitig Ausbilder in der BKF-Ausbildung, erfüllst Du durch die Teilnahme an dieser Fortbildung sowohl die Fortbildungsverpflichtung des § 53 Abs. 1 FahrlG als auch die nach § 7 BKrFQV.
Als Referenten unserer Veranstaltung konnten wir Herrn Thomas Fritz vom Institut für Verkehr gewinnen.
Inhalte der Fortbildung sind u.a.
- Aktuelle Neuerungen und wesentliche Änderungen des BKrFQG und der BKrFQV
- Einführung von synchronem und asynchronem Lernen
- Die Grundlagen der Sozialvorschriften / Ausnahmen - Sonderregelungen
- Der räumliche und sachliche Geltungsbereich der geltenden Vorschriften
- Die Anwendung von Lenk- und Ruhezeitbestimmungen in der Praxis
- Die rechtlichen Grundlagen der Digitalen Aufzeichnungstechnik
- Umgang, Handhabung und Bedienung des digitalen Fahrtenschreibers
- Die persönliche, gute Vorbereitung einer Fahrt (Gesundheit und Fitness)
- Schadensprävention / Pannen und Notfälle
- Das Marktgeschehen und der Imagegedanke